Meldung von Krankheit/ Verhinderung
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
im Falle einer Erkrankung oder anderen Verhinderung des Schulbesuches ist auf Grundlage von §5 ThürSchulO folgendermaßen zu verfahren:
- Die Schule ist unmittelbar am Tag des Fernbleibens bis 8.00 Uhr über Edupage unter Angabe des Grundes des Fernbleibens zu informieren.
- Ist zum Zeitpunkt der Abmeldung noch keine Dauer des Fernbleibens abschätzbar, muss am Folgetag erneut eine Abmeldung stattfinden.
- Dauert die Erkrankung/Verhinderung länger als 3 Unterrichtstage, muss eine schriftliche Entschuldigung (auch über Edupage möglich) unter Angabe des Grundes und der Dauer der Verhinderung erfolgen.



