Die Projektarbeit
Bei der Projektarbeit handelt es sich nicht vorrangig um eine schriftliche Arbeit, sondern um die Arbeit in bzw. an einem Projekt. Das Schreiben einer Projektarbeit entspricht in besonderer Weise der anwendungs- und handlungsorientierten Ausrichtung der Regelschule.
Wir als Schule sind daran interessiert, dass die ausgewählten Themen der Projektarbeiten in den Schulalltag integriert und dadurch Unterrichtsaktivitäten erleichtert werden können.
Während der Arbeit im Projekt, d.h. im Prozess der Erstellung eines Produktes, muss der Schüler erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Selbstverantwortung nachweisen.
Sie verlangt vom Schüler langfristig zu planen, sich die Zeit einzuteilen, selbstständig zu recherchieren, das Thema einzugrenzen, ein Produkt anzufertigen, den Arbeitsprozess zu dokumentieren und sich in der Präsentation argumentativ mit dem Thema zu beschäftigen.
Sowohl die Erstellung der Projektarbeit als auch die Präsentation fordert und fördert Kooperations- und Teamfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.
Während der Zeit der Projekterstellung wird die Arbeitsweise des Schülers beobachtet und eingeschätzt. Die Teilnoten für den Prozess, das Produkt und die Präsentation werden zu einer Gesamtnote zusammengefasst, welche als „Fachnote“ auf dem Zeugnis erscheint.
Einige Hinweise zur Projektarbeit
Klassen 9 (SJ 2023/2024) & Klassen 10 (PA erstellen & Präsentation im SJ 2024/2025)
- die Projektarbeit ist zu einem fächerübergreifenden Thema von Schülergruppen mit ca. 2-4 Schülern anzufertigen
- bis spätestens 23.02.2024 sollte die Wahl des fächerübergreifenden Themas nach Beratung erfolgen
- die Klassenleiter der Klassen 9 registrieren die Themen, Schüler und betreuenden Lehrer und geben die Übersicht im Sekretariat ab
- sollten Schüler Schwierigkeiten bei der Themenfindung haben, vermitteln die Klassenleiter nach Rücksprache mit den (speziellen) Lehrern die Betreuung und Themengebiete
- Genehmigungsverfahren durch die Schulleiter bis 15.03.2024; Schulleiterin unterschreibt nach Vorlage durch Mentoren als Erste die Vereinbarung!
- bis 19.04.2024 erfolgt die Abgabe der unterschriebenen Vereinbarungen Kl.9 im Sekretariat
- Danach Anfertigung der PA und Betreuung bis 21.02.2025 – Abgabe in zweifacher, gedruckter Ausfertigung und eine Kopie der Originaldatei auf CD! im Sekretariat (Bitte Abgabezeit auf Aushang beachten). Ein Exemplar erhält zur Korrektur der jeweilige Betreuer, der dieses bis 13.00 Uhr am 21.02.2025 im Sekretariat abholt!
- bis 07.03.2025 Korrektur der Projektarbeiten und ab 13.03.- spätestens 15.03.2025 Bekanntgabe der Noten durch den Mentor.
- Präsentation voraussichtlich am Freitag, d. 09.05.2025
- nach Beendigung der PA wird auch das korrigierte Exemplar im Sekretariat zwecks Ablage abgegeben
Klassen 9 (SJ 2024/2025) & Klassen 10 (PA erstellen & Präsentation im SJ 2025/2026)
- die Projektarbeit ist zu einem fächerübergreifenden Thema von Schülergruppen mit ca. 2-4 Schülern anzufertigen
- bis spätestens 21.02.2025 sollte die Wahl des fächerübergreifenden Themas nach Beratung erfolgen
- die Klassenleiter der Klassen 9 registrieren die Themen, Schüler und betreuenden Lehrer und geben die Übersicht im Sekretariat ab
- sollten Schüler Schwierigkeiten bei der Themenfindung haben, vermitteln die Klassenleiter nach Rücksprache mit den (speziellen) Lehrern die Betreuung und Themengebiete
- Genehmigungsverfahren durch die Schulleiter bis 14.03.2025; Schulleiterin unterschreibt nach Vorlage durch Mentoren als Erste die Vereinbarung!
- bis 25.04.2025 erfolgt die Abgabe der unterschriebenen Vereinbarungen Kl.9 im Sekretariat
- Danach Anfertigung der PA und Betreuung bis 27.02.2026 – Abgabe in zweifacher, gedruckter Ausfertigung und eine Kopie der Originaldatei auf Speichermedium! im Sekretariat (Bitte Abgabezeit auf Aushang beachten). Ein Exemplar erhält zur Korrektur der jeweilige Betreuer, der dieses bis 13.00 Uhr am 27.02.2026 im Sekretariat abholt!
- bis 13.03.2026 Korrektur der Projektarbeiten und ab 16.03.- spätestens 20.03.2026 Bekanntgabe der Noten durch den Mentor.
- Präsentation voraussichtlich am Freitag, d. 08.05.2026
- nach Beendigung der PA wird auch das korrigierte Exemplar im Sekretariat zwecks Ablage abgegeben
Themen der vergangenen Jahre
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Gesetzliche Grundlagen
Auszug aus der Thüringer Schulordnung
§ 47a Projektarbeit
§ 47 a Projektarbeit (1) Schüler der Klassenstufe 10 der Regelschule sowie Schüler der Gemeinschaftsschule, die den Realschulabschluss anstreben, haben eine Projektarbeit zu einem fächerübergreifenden Thema vorzulegen und zu präsentieren. Die Projektarbeit wird in Gruppen von drei bis fünf Schülern erstellt; über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
(2) Das Thema der Projektarbeit ist zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Klassenstufe 9 auszuwählen und bedarf der Genehmigung durch den Schulleiter. Die Projektarbeit ist bis einen Monat nach Ausgabe der Schulhalbjahreszeugnisse der Klassenstufe 10 vorzulegen.
(3) Die Präsentation der Projektarbeit erfolgt zu einem von der Schule bestimmten Termin vor einer Fachprüfungskommission, die vom Schulleiter unter Berücksichtigung des jeweiligen Schwerpunkts der Projektarbeit gebildet wird. Für die Bildung der Fachprüfungskommission und das Beschlussverfahren gilt § 85 Abs. 6, 7, 9 und 10 entsprechend.
(4) Die Gesamtnote für die Projektarbeit setzt sich aus den Teilnoten für die Durchführung des Projekts einschließlich der schriftlichen Dokumentation seiner Teilschritte, für das Projektergebnis sowie für die Präsentation zusammen. Auf der Grundlage der individuellen Leistung des einzelnen Schülers werden die beiden erstgenannten Teilnoten vom betreuenden Fachlehrer, die letztgenannte Teilnote sowie die Gesamtnote von der jeweiligen Fachprüfungskommission vergeben. Die einzelnen Teilnoten sind je nach Aufgabenstellung angemessen zu gewichten. Im Übrigen gilt § 59 Abs. 1 bis 3 und 7.
(5) Bei einer Anfertigung der Projektarbeit durch Schüler, die erst in der Klassenstufe 10 in die Regelschule eintreten oder die unter den Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 in die Klassenstufe 10 der Regelschule aufgenommen werden, ist die fehlende Vorbereitungszeit im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 9 angemessen zu berücksichtigen.