Schulbetrieb nach den Herbstferien in der Warnstufe 3 an der Ersten Stadtschule

Liebe Eltern und Schüler,

Der gesamte Wartburgkreis befindet sich seit 04.11.2021 in der Warnstufe 3 – höchste Pandemiewarnstufe.

Damit gelten ab dem 04.11.2021 die Regelungen aus Ziffer 6 der Allgemeinverfügung vom TMBJS vom 30.09.2021.

Es finden verpflichtende Tests zweimal wöchentlich statt.

Die Teilnahme an den Testungen ist für Schülerinnen und Schüler, welche sich regelmäßig in unserer Einrichtung aufhalten, verpflichtend. Dies gilt selbstverständlich nicht für Geimpfte, Genesene oder Personen, welche sich in sonstiger Weise durch einen befugten Dritten außerhalb der Schule testen lassen.

Ein aktuell gültiger Nachweis für Tests, die durch einen Befugten Dritten außerhalb der Schule durchgeführt werden, ist regelmäßig montags und mittwochs zur 1. Stunde beim Fachlehrer vorzulegen.

Schülerinnen und Schüler, die nicht am verpflichtenden Test in der Schule teilnehmen, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Im gesamten Schulgebäude, auch während des Unterrichts, muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden.

Die AHA+L Regeln gelten auch weiterhin im täglichen Miteinander in der Schule.

Mit freundlichen Grüßen

Schulleitung der Ersten Stadtschule

Neues zum Schulstart am 06.09.2021

Liebe Eltern und Schüler,

am 06. September beginnt das neue Schuljahr in Umsetzung des Prinzips der „3G“mit einem 14-tägigen Sicherheitspuffer an allen Schulen.

Während der Zeit des Sicherheitspuffers gilt:

Es finden verpflichtende Tests zweimal wöchentlich statt.

Die Testpflicht entfällt für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler.

Ein gültiger Nachweis für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler ist am Montag zur 1. Stunde beim Klassenleiter vorzulegen.

Das ausgefüllte Einwilligungs- und Widerspruchsformular geben Sie Ihrem Kind am ersten Schultag mit. Sie finden dieses Einwilligungs- und Widerspruchsformular als PDF Datei auf unserer Homepage unter Aktuelles.

Schülerinnen und Schüler, die nicht am verpflichtenden Test in der Schule teilnehmen, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Im gesamten Schulgebäude, auch während des Unterrichts, muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden (außer im Sportunterricht).

Die AHA+L Regeln gelten auch weiterhin im täglichen Miteinander in der Schule.

Wir wünschen uns allen einen guten Start in das neue Schuljahr und freuen uns darauf, alle Schülerinnen und Schüler an unserer Schule begrüßen zu dürfen.

 

Lehrerkollegium der Ersten Stadtschule

 

 

 

Sommerferien

Wir wünschen unseren Schülerinnen und Schülern  erholsame Ferien un sehen uns am 06. September zur 1.Unterichtsstunde um 7.25 Uhr wieder.

Abschlusszeugnisse feierlich trotz Corona- Pandemie überreicht

Am Mittwoch, dem 21.07.2021 fand in der Aula des Gymnasiums die feierliche Zeugnisausgabe für die Abschlussklassen der Ersten Stadtschule statt.

Vor stolzen Eltern und Verwandten bekamen festlich gekleidete Schüler ihre Zeugnisse zum Real- bzw. Hauptschulabschluss überreicht.

Für ein kleines abwechslungsreiches Programm sorgten die Schüler der Klasse 9a, sowie Fabienne Anschütz.

In ihrer Rede nahm die Schulleiterin Frau Dagmar Schmidt den Hit von Vincent Weiss und Johannes Oerding „Gute Zeiten“ zum Anlass, um Streiflichter aus sechs Jahren Schulzeit darzustellen. Ebenso wurden von Frau Schmidt Zukunftsträume und wesentliche Veränderungen im Leben der Abschlussschüler angesprochen.

Als beste Schüler des Jahrgangs wurden Leon Stephan, Lena Handschuhmacher und Lana Hoffmann vom Förderverein der Ersten Stadtschule ausgezeichnet.

Außerdem ging ein herzlicher Dank an Frau Hübner und Herrn Eckardt, die die Schule zuverlässig unterstützten.

Die Abschlussschüler dankten zum Ende ihren Eltern und Lehrern für eine ganz besondere Schulzeit und überreichten ein „LEERKÖRPER- Überlebenspaket“ und einen Blumengruß.

Nach der bewegenden Veranstaltung feierten alle gut gelaunt das Ende der Schulzeit mit gutem Essen und vielen Überraschungen in der Gaststätte „Weißes Roß“ in Leimbach und im Panorama – Hotel am Frankenstein.

 

 

Schulbetrieb – Phase GRÜN

Liebe Schüler und werte Eltern,

 

Informationen Stand:  09.06.2021

 wir freuen uns euch liebe Schüler und Ihnen werte Eltern endlich die positive Nachricht übermitteln zu können:

Ab 10. Juni 2021 gilt für unsere Schule Phase GRÜN / Inzidenz unter 35!

Folgende Regeln gelten ab dem 10.06.2021 (vereinfacht):

1. Unterricht findet wieder in den regulären Klassen statt.

  • Klasse 9b wird weiterhin in den Lerngruppen unterrichtet.
  1. Die Testpflicht bleibt bestehen.

In dieser Woche findet für alle Klassen der Test am Donnerstag,

den 10.06.2021 statt.

  1. Die MNB muss im Schulgebäude, nicht im Unterricht getragen werden.
  2. Die Klassen werden nach den aktuellen Stundenplänen weiter unterrichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Schulleitung

 

Aktuelle Informationen:

Osterferien vom 29.03. bis 09.04.2021

Wir wünschen unseren Schülerinnen und Schülern eine erholsame Ferien.

Aktuelle Informationen zum 01.02.2021

Liebe Eltern und Schüler,

das Pandemiegeschehen hält an und bewegt sich in Thüringen leider weiter auf hohem Niveau.

Deshalb wird für die Klassenstufen 5-9 das häusliche Lernen bis zum 14.02.2021 fortgeführt.

Ausgenommen davon sind die Abschlussklassen 10a, 10b und 9b.

Wann und wie weit wir wieder öffnen können, hängt maßgeblich vom regionalen Infektionsgeschehen ab.

Wir danken Ihnen für die große Unterstützung Ihrer Kinder zur Bewältigung der Aufgaben im häuslichen Lernen.

 

Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler der Klassen 9b, 10a und 10b,

um den geplanten Präsenzunterricht abzusichern, wird

am 01.02.2021 um 13.00 Uhr

ein POC Antigen-Test für die Abschlussschüler und Lehrkräfte an unserer Schule von einer Ärztin durchgeführt.

Im Interesse der Schulgemeinschaft bitten wir jede Schülerin und jeden Schüler sich testen zu lassen. Die Schüler werden

am 01.02.2021 um 12.45 Uhr am Portal der Schule

von ihren Klassenleiterinnen in Empfang genommen. Die ausgefüllte Einverständniserklärung ist mitzubringen.

Am folgenden Tag, dem 02.02.2021, beginnt der eingeschränkte Präsenzunterricht in täglich

wechselnden Lerngruppen A und B laut Stundenplan.

Während des gesamten Aufenthalts im Schulgebäude, auch während des Unterrichts besteht

die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Maske.

Anderes ist nicht gestattet. Ausnahmen sind durch die Schulleitung nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.

Es wird sichergestellt, dass die MNB in regelmäßigen Abständen für eine Pause abgelegt werden kann.

Der eingeschränkte Präsenzunterricht bis 14.02.2021 umfasst nur Prüfungsfächer, sodass alle

Aufgaben der weiteren Unterrichtsfächer im häuslichen Lernen gelöst werden müssen.

Die Schüler erhalten in jedem Fach für diese Zeit jeweils nur eine Aufgabe in der Cloud.

Damit gewährleisten wir, dass die Schüler der Abschlussklassen sowohl die Aufgaben im häuslichen

Lernen und im Präsenzunterricht bewältigen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Schulleitung

 

 

Informationen zum geplanten Präsenzunterricht ab 01.02.2021

Liebe Schüler, werte Eltern,

neue Informationen Stand:  22.01.2021

Schulen und Kindergärten bleiben bis mindestens Mitte Februar 2021 geschlossen. Der Präsenzunterricht beginnt ab dem 1. Februar 2021 im eingeschränkten Regelbetrieb.

Ob und wie ein Präsenzunterricht nach dem 1. Februar 2021 im eingeschränkten Regelbetrieb stattfinden kann, ist noch nicht abzusehen.

Wir informieren Sie, wenn Anweisungen aus dem Ministerium vorliegen.

Um den geplanten Präsenzunterricht sicher zu gestalten, bietet das Land für die Schulabgänger und Schulabgängerinnen nun regelmäßige, kostenlose und freiwillige Testungen an.

Wie laufen diese Tests ab? Medizinisch geschultes externes Personal – Mitarbeiter örtlicher Arztpraxen – wird die Testungen in unserer Schule vor Ort durchführen. Zur Testung werden AntiGen-Tests eingesetzt. Bereits nachwenigen Minuten liegt ein Testergebnis vor. Bei einem positiven Testergebnis verlässt die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler die Schule. Das Testpersonal informiert das Gesundheitsamt um den Befund durch einen PCR-Test zu prüfen.

Wer kann sich testen lassen? Berechtigt sind derzeit nur die Schülerinnen und Schüler, die zum Ende dieses Schuljahres ihre Schulzeit beenden werden. Denn nur für diese Stufen ist derzeit prüfungsvorbereitender Präsenzunterricht möglich. Müssen die Schülerinnen und Schüler sich testen lassen? Nein, der Test ist freiwillig.

lm lnteresse der Schulgemeinschaft bitten wir jede Schülerin und jeden Schüler, sich testen zu lassen.

Was müssen die Schulabgänger und Schulabgängerinnen vorlegen? Minderjährige Schülerinnen und Schüler brauchen für jeden Test eine aktuelle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, die sie bei der Testperson abgeben. Ein Vordruck finden Sie als PDF-Datei auf der Startseite der Homepage.

Mit freundlichen Grüßen

Schulleitung