Schulbetrieb nach den Herbstferien in der Warnstufe 3 an der Ersten Stadtschule

Liebe Eltern und Schüler,

Der gesamte Wartburgkreis befindet sich seit 04.11.2021 in der Warnstufe 3 – höchste Pandemiewarnstufe.

Damit gelten ab dem 04.11.2021 die Regelungen aus Ziffer 6 der Allgemeinverfügung vom TMBJS vom 30.09.2021.

Es finden verpflichtende Tests zweimal wöchentlich statt.

Die Teilnahme an den Testungen ist für Schülerinnen und Schüler, welche sich regelmäßig in unserer Einrichtung aufhalten, verpflichtend. Dies gilt selbstverständlich nicht für Geimpfte, Genesene oder Personen, welche sich in sonstiger Weise durch einen befugten Dritten außerhalb der Schule testen lassen.

Ein aktuell gültiger Nachweis für Tests, die durch einen Befugten Dritten außerhalb der Schule durchgeführt werden, ist regelmäßig montags und mittwochs zur 1. Stunde beim Fachlehrer vorzulegen.

Schülerinnen und Schüler, die nicht am verpflichtenden Test in der Schule teilnehmen, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Im gesamten Schulgebäude, auch während des Unterrichts, muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden.

Die AHA+L Regeln gelten auch weiterhin im täglichen Miteinander in der Schule.

Mit freundlichen Grüßen

Schulleitung der Ersten Stadtschule