Betretungsverbot
Betretungsverbot
Für die Erste Stadtschule Bad Salzungen gelten die Betretungsverbote nach ThürSARS-CoV-2-KiSSP-VO.
Es bestehen präventive Betretungsverbote für Personen
(Personal, Kinder, Jugendliche sowie Personensorgeberechtigte),
die innerhalb der vorangegangenen 14 Tage aus Risikogebieten (auch innerhalb Deutschlands) zurückgekommen sind.
Diese können zum Negativnachweis einer Infektion einen Test zur Aufhebung des Betretungsverbotes vorlegen.