Information zum Beginn des Schuljahres 2020/21

Unterricht im Schuljahr 2020/2021

Stufe 1 – Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz (GRÜN)

Grundsätzlich findet Schule mit allen Beteiligten ohne Einschränkungen statt. Alle Schülerinnen und Schüler – auch mit Risikomerkmalen – sind verpflichtet, die Schule zu besuchen.

Schwerwiegende Einzelfälle bedürfen einer Klärung mit der Schulleitung.

Beim Unterricht im regulären Klassen- und Kursverband müssen keine Mindestabstände zwischen den Schülern und den Lehrkräften eingehalten werden.

Es gelten dabei durchgängig Maßnahmen des vorbeugenden Infektionsschutzes.

Im Unterricht und im Freien besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer MNB.

Die Mund-Nase-Bedeckung (MNB) ist vorbeugender Infektionsschutz und ist daher

innerhalb des Schulgebäudes zu benutzen, da dort Abstände nicht eingehalten werden können. Für die Schülerbeförderung gelten die allgemeinen Regelungen für MNB im Personennahverkehr.

Maskenbefreiung

Achtung – Maskenbefreiung muss nach folgenden Vorgaben ausgestellt worden sein.

Kann eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) aus gesundheitlichen Gründen nicht getragen werden, ist dies in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Dies gilt auch entsprechend der Thüringer Verordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.

Ein ärztliches Attest muss nicht zwingend Diagnosen oder ähnliches beinhalten, es muss aber klar vom Arzt formuliert werden, dass das Tragen einer MNB aus gesundheitlichen Gründen nicht zulässig ist. Dies kann der Arzt auf einem Rezept/Formular o.ä. verbal genauso festhalten.

 

Persönliche Hygiene

  • Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln
  • Gründliche Händehygiene
  • Hust- und Niesetikette.

 

Betretungsverbot

Es bestehen präventive Betretungsverbote für Personen (Personal, Kinder, Jugendliche sowie Personensorgeberechtigte), die innerhalb der vorangegangenen 14 Tage aus Risikogebieten zurückgekommen sind. Diese können zum Negativnachweis einer Infektion einen Test zur Aufhebung des Betretungsverbotes beibringen.

Personen, Kinder und Jugendliche die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind oder entsprechende akute Symptome zeigen, dürfen die Schule nicht betreten.

Bei Auftreten akuter Corona-Symptome während des Schulbesuchs werden die betreffenden Schüler und das Personal isoliert. Sorgeberechtigte werden informiert. Diesen wird empfohlen, telefonisch mit dem Kinder- oder Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 (deutschlandweit) Kontakt aufzunehmen.

 

Kontaktmanagement

Um im Falle einer Infektion die Kontaktnachverfolgung durch das örtliche Gesundheitsamt zu ermöglichen, muss für alle in der Schule jeweils Anwesenden dokumentiert werden: „Wer hatte wann mit wem engeren, längeren Kontakt?“

  • übliches Dokumentieren der Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern (z.B. in den Klassen- und Kursbüchern)
  • Dokumentation der Anwesenheit des regelhaft in der Schule eingesetzten Personals
  • tägliche Dokumentation der Anwesenheit weiterer Personen über Namens- und Telefonlisten im Sekretariat (z. B. Handwerker, außerschulische Partner, Erziehungsberechtigte).

 

Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App kann bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten. Die freiwillige Nutzung der App ist für alle am Schulleben Beteiligten empfehlenswert.

Sport- und Musikunterricht

Sportunterricht wird kontaktlos in Kleingruppen und unter Einhaltung der für die jeweilige Sportstätte geltenden Hygieneregelungen durchgeführt.

Im Musikunterricht muss beim Singen (Einzelgesang, Duett, Chor) sowie beim Einsatz von Instrumenten mit Aerosol-Emissionen ein Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden.

 

Freiwillige Testungen

In einer ersten Phase erfolgen individuelle Tests für das Personal. In einer zweiten Phase werden Kindertageseinrichtungen in das thüringenweite Frühwarnsystem einbezogen sein.